Gremien
Schulvorstand
Drei gewählte Lehrkräfte und vier gewählte Eltern bilden unter dem Vorsitz der Schulleitung den Schulvorstand. Der Schulträger kann als Gast teilnehmen.
Zuständigkeitsbereiche sind z. B.:
- Qualitätsentwicklung
- Verwendung der Haushaltsmittel
- Vorschlag für das Schulprogramm und die Schulordnung
Weitere Informationen: Niedersächsisches Schulgesetz § 38a
Gesamtkonferenz
Alle Lehrkräfte, pädagogische Mitarbeiterinnen, sonstige Mitarbeiterinnen und sechs gewählte Eltern treffen sich, um pädagogische Angelegenheiten zu besprechen und zu beschließen. Der Schulträger kann als Gast teilnehmen.
Zuständigkeitsbereiche sind z. B.:
- Pädagogische Fragen und Konzepte
- Schulprogramm
- Schulordnung
Weitere Informationen: Niedersächsisches Schulgesetz § 34
Fachkonferenzen
Alle Lehrkräfte, die ein bestimmtes Fach unterrichten, und gewählte Eltern besprechen mit der Fachkonferenzleitung (Lehrkraft) z. B. folgende Themen:
- Schuleigener Arbeitsplan
- Zensierung
- Schriftliche Arbeiten
- Schulbücher
Weitere Informationen: Niedersächsisches Schulgesetzt § 35
Zeugnis-/Klassenkonferenz
Alle Lehrkräfte, die in der jeweiligen Klasse unterrichten sowie gewählte Eltern haben die Aufgabe, klasseninterne Themen zu verhandeln.
Aufgabenbereiche sind vor allem:
- Zeugnisrelevante Abstimmungen
- Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
Weitere Informationen: Niedersächsisches Schulgesetz § 35
Schulelternrat
Die gewählten Elternvertreter/innen aller Klassen treffen sich im Schulelternrat. Die Schulleitung nimmt meist als Gast teil.
Weitere Informationen: Niedersächsisches Schulgesetzt ab § 88
Schülerrat
Die gewählten Klassensprecherinnen und Klassensprecher treffen sich im Schülerrat.
Weitere Informationen: Niedersächsisches Schulgesetzt ab § 72
Förderverein Ikarus e. V.
Eltern, Lehrer und andere Personen können Mitglied im Förderverein Ikarus e. V. werden und durch ihren Mitgliedsbeitrag und weitere Spenden die Schule unterstützen.